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New Jersey Immobilien Lexikon

New Jersey : Naheliegend - aber trotzdem anders

Das amerikanische Liegenschaftsrecht basiert auf den Grundsätzen des angelsächsischen Rechts (Common Law), nicht des römischen, wie in den deutschsprachigen Ländern. Einige der Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen sind für Europäer gewöhnungsbedürftig. Zum Beispiel ist es in den USA nicht erforderlich, Grundbesitz in ein öffentliches Register eintragen zu lassen. Dies ist zwar möglich und empfohlen (Constructive Notice), aber ein solcher Eintrag hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie zum Beispiel eine Besitznahme vor Zeugen (Actual Notice).

In den folgenden Seiten haben wir die aufgrund von Fragen unserer Kunden und aus unserer Erfahrung kritischen Themen alphabetisch aufgelistet. Sie finden hier Informationen von Absentee Owner über Visum bis zu Zweitwohnung. Ebenso finden Sie eine Schwerpunktseite Steuern.

Unser New Jersey Immobilien Lexikon versucht, häufig genutzte Begriffe in einfachen Worten zu erklären: Themen A-Z. Sie finden ebenfalls eine Umrechnungstabelle zwischen den gängigen amerikanischen und metrischen Masseinheiten.

 

 

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